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Garantiezinssatz

Garantiezinssatz in der Lebensversicherung

Wer eine Lebensversicherung abschließt, tendiert bei der Kalkulation der Rendite dazu, prognostizierte Gewinne zum Laufzeitende anzuschauen. Diese Rechnung könnte aufgehen, muss sie aber nicht. Denn ausschlaggebend dafür, was eine Polizze bringen muss, ist der Garantiezinssatz, der per Gesetz festgelegt wird. Dieser - auch Rechnungs- oder Höchstzinssatz - genannte Zins wird nach den Kapitalmarktentwicklungen der letzten zehn Jahre berechnet und dient den Versicherern zur akkuraten Bilanzierung ihrer Deckungsrückstellungen.